Procedure according to §137h SGB V
3D Echtzeitvisualisierung zur Navigation im Rahmen von endovaskulären Eingriffen an der Aorta, den Aortenseitenast-Gefäßen und den peripheren Arterien
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 28.01.2022
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.02.2022
Beschlussdatum: 21.04.2022
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der dreidimensionalen (3D) Echtzeitvisualisierung zur Navigation im Rahmen von endovaskulären Eingriffen an der Aorta, den Aortenseitenast-Gefäßen und den peripheren Arterien unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
3D intrakardiale Echokardiographie mit Matrix-Anordnung zur Echtzeit-Bildgebung bei Transkatheter Eingriffen von strukturellen Herzerkrankungen
Beginn des Bewertungsverfahrens: 04.02.2025
Beginn Informationsergänzung: 17.04.2025
Ende Informationsergänzung: 19.05.2025
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.07.2026
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode der 3-dimensionalen intrakardialen Echokardiographie in Echtzeit zur intraprozeduralen Anwendung bei komplexen perkutanen Transkatheter-Interventionen zur Behandlung von schweren strukturellen Herzerkrankungen ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V)
Aortenklappenimplantation (TAVR) bei inoperabler Aortenklappeninsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 29.12.2022
Beginn Informationsergänzung: 30.01.2023
Ende Informationsergänzung: 28.02.2023
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2023
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode „Transvaskuläre transkathetergestützte Aortenklappenimplantation zur Behandlung der Aortenklappeninsuffizienz“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen: Die NUB-Anfrage, anlässlich derer Informationen nach Anlage V zum 2. Kapitel VerfO an den G-BA übermittelt wurden, ist nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO.
Aortenwurzelunterstützung bei angeborenen Bindegewebsdefekten und Aortenwurzeldilatation sowie Unterstützung des pulmonalen Autotransplantats unmittelbar nach erfolgter Ross-Operation bei Aortenklappenerkrankungen
Beginn des Bewertungsverfahrens: 23.09.2026
Status: Bewertungsverfahren eingeleitet
Ergebnis: Die Methode der Aortenwurzelunterstützung bei Patientinnen und Patienten mit angeborenen Bindegewebsdefekten und Aortenwurzeldilatation sowie die Methode der 14 Unterstützung des pulmonalen Autotransplantats unmittelbar nach erfolgter Ross-Operation bei Patientinnen und Patienten mit Aortenklappenerkrankungen unterfallen dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie beide die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllen
Azidoseausgleich mittels Albumin-Dialyse bei intensivmedizinisch zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit Azidose
Beginn des Bewertungsverfahrens: 31.10.2023
Beginn Informationsergänzung: 14.11.2023
Ende Informationsergänzung: 14.12.2023
Ende des Bewertungsverfahrens: 21.12.2023
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode „Azidoseausgleich mittels Albumin-Dialyse und gezielter pH-Regulierung bei intensivmedizinisch zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit Azidose“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Die technische Anwendung der Methode beruht nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO.
Bronchoskopische, Navigationssystem-geführte Mikrowellenablation zur Behandlung des inoperablen primären und des oligometastatischen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 22.10.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 20.11.2020
Beschlussdatum: 21.01.2021
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „bronchoskopische, Navigationssystem-geführte MWA zur Behandlung des inoperablen primären und des oligometastatischen NSCLC“ unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt
Cerliponase alfa zur Enzymersatztherapie bei neuronaler Ceroid-Lipofuszinose Typ 2
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 09.12.2016
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 06.01.2017
Beschlussdatum: 02.02.2017
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Der Enzymersatz mit Cerliponase alfa zur Therapie der CLN2 unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da die technische Anwendung dieser Methode nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Distraktionsosteogenese durch internen Knochentransport mit Kompression bei Knochendefekten
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 09.04.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 07.05.2020
Beschlussdatum: 18.06.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Distraktionsosteogenese durch internen Knochentransport mit Kompression bei Knochendefekten“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.
Einsatz einer normothermen und pulsatilen Organkonservierung mit Funktionsüberwachung bei einer Herztransplantation
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.08.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.09.2020
Beschlussdatum: 20.11.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Der Einsatz einer normothermen und pulsatilen Organkonservierung mit Funktionsüberwachung bei der Herztransplantation unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da er kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Einsatz einer normothermen und pulsatilen Organkonservierung mit Funktionsüberwachung bei einer Lungentransplantation
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.11.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 11.12.2020
Beschlussdatum: 18.02.2021
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Der Einsatz einer normothermen und pulsatilen Organkonservierung mit Funktionsüberwachung bei einer Lungentransplantation unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da er die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt.
Einsatz eines Stentretrievers zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung
Beginn des Bewertungsverfahrens: 01.11.2021
Beginn Informationsergänzung: 12.11.2021
Ende Informationsergänzung: 11.12.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 21.04.2022
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V)
Einsatz eines Vena-Cava-Filters gekoppelt mit einem zentralen Venenkatheter zur Lungenembolieprophylaxe bei Hoch-Risiko-Patienten
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.01.2017
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.02.2017
Beschlussdatum: 06.04.2017
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Einsatz eines Vena-Cava-Filters gekoppelt mit einem zentralen Venen-Katheter zur Lungenembolieprophylaxe bei Hoch-Risiko-Patientinnen und –Patienten“ unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Einsatz eines medikamentenbeschichteten, adaptierenden Hybrid-Koronarstents im Rahmen einer PCI bei KHK
Beginn des Bewertungsverfahrens: 19.03.2024
Beginn Informationsergänzung: 07.06.2024
Ende Informationsergänzung: 05.07.2024
Ende des Bewertungsverfahrens: 17.10.2024
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode „Implantation eines medikamentefreisetzenden, adaptierenden HybridKoronarstents im Rahmen einer perkutanen Koronarintervention bei koronarer Herzkrankheit“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Die NUB-Anfrage, anlässlich derer Informationen nach Anlage V zum 2. Kapitel VerfO an den G-BA übermittelt wurden, ist nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO.
Die Methode weist darüber hinaus kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept gemäß 2. Kapitel § 31 VerfO auf.
Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.09.2018
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 25.10.2018
Beschlussdatum: 22.11.2018
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie “ unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Elektrostimulation des peripheren Nervensystems durch ein teilimplantierbares Neurostimulationssystem bei chronischen Schmerzen
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 28.10.2016
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.11.2016
Beschlussdatum: 19.01.2017
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der T-PNS bei chronischen Schmerzen unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Endoskopische Injektionsimplantation von 32P-Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren
Beginn des Bewertungsverfahrens: 01.11.2021
Beginn Informationsergänzung: 12.11.2021
Ende Informationsergänzung: 11.12.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.03.2022
Status: Verfahren abgeschlossen, Eine Erprobungsstudie nach § 137e SGB V wird vorbereitet.
Ergebnis: Für die Methode Endoskopische Injektions-Implantation von 32P-markierten Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Endoskopische duodenale Thermoablation bei Diabetes mellitus Typ 2
Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.03.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode Endoskopische Thermoablation der Duodenalschleimhaut bei Diabetes mellitus Typ 2 ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Endovaskuläre Anlage einer arteriovenösen Fistel durch Gleichstrom bei Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Hämodialyse
Beginn des Bewertungsverfahrens: 08.10.2019
Beginn Informationsergänzung: 22.10.2019
Ende Informationsergänzung: 19.11.2019
Ende des Bewertungsverfahrens: 05.12.2019
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode der endovaskulären Anlage einer AV-Fistel durch Gleichstrom bei Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Hämodialyse führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Die technische Anwendung der Methode beruht nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO.
Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.01.2017
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.02.2017
Beschlussdatum: 06.04.2017
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der endovaskulären Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie eine der Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V nicht erfüllt:
- Ihre technische Anwendung beruht maßgeblich auf einem Medizinprodukt, welches nicht einer hohen Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO zuzuordnen ist.
Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 09.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 14.12.2020
Ende Informationsergänzung: 13.01.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 06.05.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode Endosvaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 14.02.2019
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 15.03.2019
Beschlussdatum: 18.04.2019
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der endovaskulären Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt.
Endovaskuläre Implantation eines Transkatheter-Trikuspidalklappenersatzes bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 18.12.2023
Beginn Informationsergänzung: 19.12.2023
Ende Informationsergänzung: 22.01.2024
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.04.2026
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V wurden eingestellt.
Ergebnis: Für die Methode der Endovaskulären Implantation eines TranskatheterTrikuspidalklappenersatzes bei Trikuspidalklappeninsuffizienz ist der Nutzen als hinreichend belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB V).
Endovaskuläre Implantation eines Transkatheter-Trikuspidalklappenersatzes bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.08.2021
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 10.09.2021
Beschlussdatum: 21.10.2021
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der endovaskulären Implantation eines TranskatheterTrikuspidalklappenersatzes bei TI unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 11 VerfO, da sie die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt:
Endovaskuläre, transfemorale Implantation eines Transkatheter Mitralklappenersatzes mit subanulärem Implantat und gezielter Papillarmuskelapproximation bei Mitralklappeninsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 18.12.2025
Beginn Informationsergänzung: 02.04.2026
Ende Informationsergänzung: 02.05.2026
Ende des Bewertungsverfahrens: Anfang August 2026
Status: Bewertungsverfahren wird durchgeführt.
Epikardiale Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation bei postischämischer Herzinsuffizienz und verminderter oder eingeschränkter linksventrikulärer Ejektionsfraktion
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 29.09.2025
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 27.10.2025
Beschlussdatum: 04.12.2025
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt:
- Ihre technische Anwendung beruht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO,
- sie weist ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept gemäß 2. Kapitel § 31 VerfO auf,
- bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 137c SGB V wäre sie vom Leistungsanspruch des gesetzlich Krankenversicherten umfasst und 12
- sie wurde oder wird noch nicht vom G-BA nach § 137h SGB V geprüft.
Externe Stabilisierung einer arteriovenösen Anastomose mittels Gerüst bei Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Anlage eines Shunts
Beginn des Bewertungsverfahrens: 06.03.2017
Beginn Informationsergänzung: 14.03.2017
Ende Informationsergänzung: 13.04.2017
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.05.2017
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode „Externe Stabilisierung einer arteriovenösen Anastomose mittels Gerüst bei Anlage eines Hämodialyse-Shunts“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
− Die technische Anwendung der Methode beruht nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO.
Extrakorporale Diagnose und Behandlung von Lebertransplantaten unter Vermeidung einer Kaltkonservierung
Beginn des Bewertungsverfahrens: 10.08.2021
Beginn Informationsergänzung: 27.10.2021
Ende Informationsergänzung: 26.11.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.06.2025
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V wurden eingestellt.
Ergebnis: Für die Methode der Extrakorporalen Diagnose und Behandlung von Lebertransplantaten unter Vermeidung einer Kaltkonservierung ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.10.2023
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 09.11.2023
Beschlussdatum: 21.12.2023
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da ihre technische Anwendung nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Fokale vaskuläre photodynamische Therapie mit Padeliporfin zur Behandlung des lokalisierten Prostatakarzinoms
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 26.07.2018
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.08.2018
Beschlussdatum: 04.10.2018
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Fokale vaskuläre photodynamische Therapie mit Padeliporfin zur Behandlung des lokalisierten Prostatakarzinoms" unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie eine der Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V nicht erfüllt:
- Ihre technische Anwendung beruht nicht auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO.
Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 17.11.2016
Ende Informationsergänzung: 16.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 23.01.2019
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen gemäß § 137c SGB V eingeleitet
Ergebnis: Der Nutzen der Methode „Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ ist noch nicht als hinreichend belegt anzusehen, sie bietet aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Hypotherme oxygenierte Maschinenperfusion bei Lebertransplantationen
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 31.03.2025
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 29.04.2025
Beschlussdatum: 18.06.2025
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der „Hypothermen oxygenierten Maschinenperfusion bei Lebertransplantationen“ unterfällt dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie die Voraussetzungen für eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V erfüllt.
Implantation einer Gefäßprothese mit bioresorbierbarem Polymer für die Hämodialyse
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 29.09.2025
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 27.10.2025
Beschlussdatum: 20.11.2025
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Implantation einer Gefäßprothese mit bioresorbierbarem Polymer für die Hämodialyse“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da ihre technische Anwendung nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Implantation eines Miniaturteleskops bei stabiler altersbedingter Makuladegeneration
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 10.03.2022
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 08.04.2022
Beschlussdatum: 19.05.2022
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Implantation eines Miniaturteleskops bei stabiler altersbedingter Makuladegeneration“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da ihre technische Anwendung nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Implantation eines sondenlosen Zwei-Kammer-Herzschrittmachersystems bei Patientinnen und Patienten mit bradykarden Herzrhythmusstörungen
Beginn des Bewertungsverfahrens: 21.01.2026
Beginn Informationsergänzung: 04.03.2026
Ende Informationsergänzung: 04.04.2026
Ende des Bewertungsverfahrens: 17.09.2026
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Implantation eines sondenlosen Zweikammer-Herzschrittmachersystems bei Patientinnen und Patienten mit irreversiblen bradykarden Herzrhythmusstörungen“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretischwissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Implantation von ablösbaren ultraweichen Mikrocoils bei intrakraniellen Gefäßmalformationen und Aneurysmen
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 09.08.2018
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 06.09.2018
Beschlussdatum: 18.10.2018
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Implantation von ablösbaren ultraweichen Mikrocoils bei intrakraniellen Gefäßmalformationen und Aneurysmen“ unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
In-toto-Thrombektomie mittels Retriever-/Aspirationssystem bei akuter Lungenarterienembolie
Beginn des Bewertungsverfahrens: 25.05.2022
Beginn Informationsergänzung: 15.07.2022
Ende Informationsergänzung: 14.08.2022
Ende des Bewertungsverfahrens: 19.01.2023
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode der In-toto-Thrombektomie mittels Retriever-/Aspirationssystem bei akuter Lungenarterienembolie ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Intrakranielle Tumorresektion hochgradiger Hirntumoren unter Anwendung von konfokaler Laserendomikroskopie (in vivo) zur intraoperativen Beurteilung der Tumorränder
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 14.04.2022
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 13.05.2022
Beschlussdatum: 16.06.2022
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Intrakranielle Tumorresektion hochgradiger Hirntumoren unter Anwendung von konfokaler Laserendomikroskopie (in vivo) zur intraoperativen Beurteilung der Tumorränder “ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Dabei ist anzumerken, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Methode im Rahmen der vorliegenden Beratungsanfrage nicht geprüft wurden.
Intravitreales Port Delivery System mit Ranibizumab bei neovaskulärer altersabhängiger Makuladegeneration
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 17.11.2025
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 15.12.2025
Beschlussdatum: 22.01.2026
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Intravitreales Port Delivery System mit Ranibizumab zur Therapie der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da ihre technische Anwendung nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Inverser Schultergelenksersatz mit Implantation einer maßgefertigten Glenoidgrundplatte bei schweren Glenoid-Knochendefekten
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.07.2026
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 24.08.2026
Beschlussdatum: 17.09.2026
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Inverser Schultergelenksersatz mit Implantation einer maßgefertigten Glenoidgrundplatte bei schweren Glenoid-Knochendefekten“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Irreversible Elektroporation (IRE) bei chronischer Bronchitis
Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.03.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode Irreversible Elektroporation bei chronischer Bronchitis ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Kathetergestützter transfemoraler Mitralklappenersatz mit subannularem Implantat bei Mitralklappeninsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 29.01.2026
Beginn Informationsergänzung: 02.04.2026
Ende Informationsergänzung: 02.05.2026
Ende des Bewertungsverfahrens: Anfang August 2026
Status: Bewertungsverfahren wird durchgeführt.
Kontinuierliche Vakuumaspirationsthrombektomie mittels Hybrid-Aspirationskatheter bei akutem Myokardinfarkt
Beginn des Bewertungsverfahrens: 21.11.2025
Beginn Informationsergänzung: 29.05.2026
Ende Informationsergänzung: 30.06.2026
Ende des Bewertungsverfahrens: Ende September 2026
Status: Bewertungsverfahren wird durchgeführt.
Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Beginn des Bewertungsverfahrens: 04.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 14.12.2020
Ende Informationsergänzung: 13.01.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 06.05.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Erprobungsstudie nach § 137e SGB V begonnen (ISAR-WAVE).
Ergebnis: Für die Methode Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Magnetresonanztomograhie-gesteuerte transurethrale Ultraschallablation bei lokal begrenztem Prostatakarzinom
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.07.2017
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 25.08.2017
Beschlussdatum: 19.10.2017
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode der MRg-TU-US bei lokal begrenztem Prostatakarzinom unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel § 33 Absatz 1 VerfO, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Medikamentenbeschichteter Ballonkatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen
Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 16.11.2020
Ende Informationsergänzung: 15.12.2020
Ende des Bewertungsverfahrens: 01.04.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Erprobungsstudie nach § 137e SGB V begonnen (BALDIKA).
Ergebnis: Für die Methode des Medikamentenbeschichteten Ballondilatationskatheters zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Mikroprozessorassistierte Vakuumthrombektomie bei akuter Lungenembolie
Beginn des Bewertungsverfahrens: 13.01.2025
Beginn Informationsergänzung: 03.04.2025
Ende Informationsergänzung: 03.05.2025
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.06.2025
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode der mikroprozessorassistierten Aspirationsthrombektomie bei akuter Lungenembolie führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Zu der gegenständlichen Methode wurde eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (NUB-Anfrage) gestellt, welche nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO ist
Mikrovaskuläre Reperfusion von Myokardgewebe mittels intrakoronar applizierter, hyperoxämischer Therapie nach primärer perkutaner Koronarintervention bei akutem Vorderwandinfarkt
Beginn des Bewertungsverfahrens: 16.02.2021
Beginn Informationsergänzung: 01.03.2021
Ende Informationsergänzung: 31.03.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 15.07.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode der mikrovaskulären Reperfusion von Myokardgewebe mittels intrakoronar applizierter, hyperoxämischer Therapie nach primärer perkutaner Koronarintervention bei akutem Vorderwandinfarkt ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Minimal-invasive linksventrikuläre Rekonstruktion mittels Verankerungssystem bei Herzinsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 31.10.2016
Beginn Informationsergänzung: 14.11.2016
Ende Informationsergänzung: 13.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 19.01.2017
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode der minimal-invasiven, linksventrikulären Rekonstruktion mittels Verankerungssystem bei Herzinsuffizienz führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Die NUB-Anfrage, in deren Zusammenhang Informationen nach Anlage V des 2. Kapitels VerfO an den G-BA übermittelt wurden, ist nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO.
Minimal-invasive, linksventrikuläre Rekonstruktion mittels Verankerungssystem bei Herzinsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2021
Beginn Informationsergänzung: 22.11.2021
Ende Informationsergänzung: 21.12.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 17.02.2022
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die Methode „Minimal-invasive, linksventrikuläre Rekonstruktion mittels Verankerungssystem bei Herzinsuffizienz“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
Die NUB-Anfrage, anlässlich derer Informationen nach Anlage V zum 2. Kapitel VerfO an den G-BA übermittelt wurden, ist nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO.
Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz
Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
Ende des Bewertungsverfahrens: 06.05.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für die Methode Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF < 40 %) ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF < 40 %)
Beginn des Bewertungsverfahrens: 16.02.2021
Beginn Informationsergänzung: 01.03.2021
Ende Informationsergänzung: 31.03.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 15.07.2021
Beschluss Einstellung des Verfahrens: 17.04.2025
Status: Verfahren eingestellt
Prolongierte kardiopulmonale Reanimation unter ergänzendem Einsatz eines extrakorporalen Herz- und Lungenersatzsystems mit automatisierter Überwachung und integrierten Behandlungsmodulen zur kontrollierten Reperfusion bei Herz-Kreislauf-Stillstand
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 25.08.2022
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 22.09.2022
Beschlussdatum: 16.02.2023
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Prolongierte kardiopulmonale Reanimation unter ergänzendem Einsatz eines extrakorporalen Herz- und Lungenersatzsystems mit automatisierter Überwachung und integrierten Behandlungsmodulen zur kontrollierten Reperfusion bei Herz-KreislaufStillstand“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Renale Denervation mittels Ultraschallablation bei unkontrollierter Hypertonie
Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.01.2023
Beginn Informationsergänzung: 06.02.2023
Ende Informationsergänzung: 07.03.2023
Ende des Bewertungsverfahrens: 06.04.2023
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Renale Denervation mittels Ultraschallablation unter Anwendung einer wassergekühlten Ballontechnologie bei unkontrollierter Hypertonie“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 23.01.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 21.02.2020
Beschlussdatum: 16.04.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die „sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit überaktiver Blase, Harnverhalt oder Stuhlinkontinenz“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.
Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 10.10.2019
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 07.11.2019
Beschlussdatum: 05.03.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.
Thyroplastik mit Adjustierungsmöglichkeit bei Glottisschlussinsuffzienz
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.08.2020
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 25.09.2020
Beschlussdatum: 15.10.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Thyroplastik mit Adjustierungsmöglichkeit bei Glottischlussinsuffizienz“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da ihre technische Anwendung nicht auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO beruht.
Transkatheter Mitralklappenersatz Mitralklappeninsuffizienz
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 24.10.2019
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 21.11.2019
Beschlussdatum: 16.04.2020
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode "Transkatheter-Implantation eines Mitralklappenersatzes bei Mitralklappeninsuffizienz“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.
Transkranialer Magnetresonanz-gesteuerter fokussierter Ultraschall (TK-MRgFUS) zur Behandlung des essentiellen Tremors
Beginn des Bewertungsverfahrens: 13.11.2020
Beginn Informationsergänzung: 27.11.2020
Ende Informationsergänzung: 26.12.2020
Ende des Bewertungsverfahrens: 20.05.2021
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für den TK-MRgFUS zur Behandlung von Patienten und Patientinnen mit medikamentenresistentem essentiellen Tremor hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Für die Anwendung der TK-MRgFUS bei Patientinnen und Patienten mit medikamentenresistentem essentiellen Tremor, bei denen eine Tiefe Hirnstimulation infrage kommt, ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V). Daher leitet der G-BA gemäß § 137h Absatz 4 SGB V i.V.m. 2. Kapitel § 37 Absatz 4 Satz 2 VerfO mit diesem Beschluss auch ein Beratungsverfahren über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e Absatz 1 SGB V sowie das Einschätzungsverfahren nach 2. Kapitel § 6 VerfO ein.
Für die Anwendung der TK-MRgFUS bei Patientinnen und Patienten mit medikamentenresistentem essentiellen Tremor, bei denen die Tiefe Hirnstimulation nicht infrage kommt, ist der Nutzen als hinreichend belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB V).
Transvaskuläre, transkathetergestützte Implantation einer Aortenklappe zur Behandlung von Aortenklappeninsuffizienz und Aortenklappenstenose
Beginn des Bewertungsverfahrens: 08.11.2021
Beginn Informationsergänzung: 20.12.2021
Ende Informationsergänzung: 19.01.2022
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.03.2022
Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Ergebnis: Für die „Transvaskuläre transkathetergestützte Aortenklappenimplantation zur Behandlung der Aortenklappenstenose und Aortenklappeninsuffizienz“ führt der G-BA keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen:
- Zu der gegenständlichen Methode wurde eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (NUB-Anfrage) gestellt, welche nicht erstmalig im Sinne von 2. Kapitel § 32 Absatz 1 VerfO ist.
Transzervikale Radiofrequenzablation mit intrauteriner Ultraschallführung bei Uterusmyomen
Beginn des Bewertungsverfahrens: 02.11.2021
Beginn Informationsergänzung: 12.11.2021
Ende Informationsergänzung: 11.12.2021
Ende des Bewertungsverfahrens: 18.03.2022
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V sind derzeit ausgesetzt.
Ergebnis: Für die Methode der Transzervikalen Radiofrequenzablation mit intrauteriner Ultraschallführung bei Uterusmyomen ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit als belegt anzusehen (§ 137h Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 SGB V).
Ultra-Langzeit-EEG mittels subgaleal implantierter Elektrode bei Epilepsie
Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 12.08.2021
Ende des Stellungnahmeverfahrens: 10.09.2021
Beschlussdatum: 21.10.2021
Status: Beratung abgeschlossen
Ergebnis: Die Methode „Ultra-Langzeit-EEG mittels subgaleal implantierter Elektrode bei Epilepsie“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V, da sie kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im Sinne von 2. Kapitel § 31 VerfO aufweist.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung der Endometriose des Uterus
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen gemäß § 137c SGB V eingeleitet
Ergebnis: Für den USg-HIFU in der Behandlung von Patientinnen mit Endometriose des Uterus, die mit einer medikamentösen Therapie nicht oder nicht ausreichend behandelt werden können, hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Diese Methode bietet nicht das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung des nicht chirurgisch behandelbaren hepatozellulären Karzinoms
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für den USg-HIFU in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit nicht chirurgisch behandelbarem hepatozellulären Karzinom hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Der Nutzen dieser Methode ist als noch nicht hinreichend belegt anzusehen, sie bietet aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von Leiomyomen des Uterus
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Der Nutzen der Methode „Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall bei Patientinnen mit Leiomyomen des Uterus“ ist noch nicht als hinreichend belegt anzusehen, sie bietet aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen gemäß § 137c SGB V eingeleitet
Ergebnis: Die Methode „Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall bei Patientinnen und Patienten mit nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas“ bietet kein Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren primären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen gemäß § 137c SGB V eingeleitet
Ergebnis: Für den USg-HIFU in der Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren primären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Diese Methode bietet nicht das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für den USg-HIFU in der Behandlung von chirurgisch nicht behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Diese Methode bietet nicht das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Knochenmarks
Beginn des Bewertungsverfahrens: 15.11.2016
Beginn Informationsergänzung: 18.11.2016
Ende Informationsergänzung: 18.12.2016
Ende des Bewertungsverfahrens: 16.03.2017
Status: Verfahren abgeschlossen, Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V eingeleitet.
Ergebnis: Für den USg-HIFU in der Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Knochenmarks hat der G-BA eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen. Diese Methode bietet nicht das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.
