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EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Verzeichnis, in welchem die Abrechnung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist.

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Eine Aufnahme neuer Leistungen in den EBM wird durch den Bewertungsausschuss des GKV-Spitzenverbands, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und ggf. der deutschen Krankenhausgesellschaft (bei spezialfachärztlicher Versorgung) beschlossen.

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Zur Beantragung berechtigt sind ärztliche Berufsverbände, medizinische Fachgesellschaften, Herstellerverbände und Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses. Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu 30 Monate.

 

Wir bringen bei Bedarf eine dedizierte Ziffer im Verzeichnis des einheitlichen Bewertungsmaßstab für Sie auf den Weg.

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