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Anträge

Das CE-Zeichen ist eine notwendige Voraussetzung, um auf dem deutschen und europäischen Markt ein Medizinprodukt vertreiben zu können - allerdings keine hinreichende Voraussetzung für eine (adäquate) Vergütung der Leistungserbringer für den Einsatz des Medizinprodukts.

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Eine adäquate Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die auf dem Einsatz eines Medizinproduktes beruhen, ist jedoch mit entscheidend für die Akzeptanz des Medizinproduktes im Markt und somit essenziell für den betroffenen Hersteller.

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Die deutsche Gesetzgebung sieht eine Reihe von Wegen vor, wie die die Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zustande kommt. Hier können wir mit unserer fachlichen Expertise und Erfahrung einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens leisten.

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel

NUB

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

137h

Evidenz-basierten Nutzenbewertung nach § 137h SGB V

EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

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137e

Erprobung nach § 137e SGB V

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