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Anträge

Das CE-Zeichen ist eine notwendige Voraussetzung, um auf dem deutschen und europäischen Markt ein Medizinprodukt vertreiben zu können - allerdings keine hinreichende Voraussetzung für eine (adäquate) Vergütung der Leistungserbringer für den Einsatz des Medizinprodukts.

Eine adäquate Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die auf dem Einsatz eines Medizinproduktes beruhen, ist jedoch mit entscheidend für die Akzeptanz des Medizinproduktes im Markt und somit essenziell für den betroffenen Hersteller.

Die deutsche Gesetzgebung sieht eine Reihe von Wegen vor, wie die die Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zustande kommt. Hier können wir mit unserer fachlichen Expertise und Erfahrung einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens leisten.

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel

NUB

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

137h

Evidenz-basierten Nutzenbewertung nach § 137h SGB V

EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

137e

Erprobung nach § 137e SGB V

Anträge

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D-14057 Berlin

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